Gerade die Frage, wie lange dem Beschwerdeführer allenfalls Sitzen ohne ständige Wechselhaltung zugemutet werden kann, blieb im SMAB-Gutachten unbeantwortet. Aus dem SMAB-Gutachten ist kein konkretes Belastungsprofil ersichtlich für Tätigkeiten, die dem Beschwerdeführer im Rahmen der ihm attestierten Arbeitsfähigkeit weiterhin zumutbar sind. Gerade bei Gesundheitsschäden im Bereich der Orthopädie und Rheumatologie ist eine qualitative und quantitative Analyse der Funktionsstörung des Bewegungsapparats und seiner Folgen für die versicherte Person von zentraler Bedeutung.