Telefon an die Vorinstanz vom 28. Juni 2016, IV-act. 161). Auch hatte der Beschwerdeführer seit dem Abbruch der Umschulung zum Techniker FH wiederholt darauf hingewiesen, dass anstelle der von ihm abgebrochenen Vollzeitausbildung eine alternative Umschulungsmöglichkeit, welche trotz seinen gesundheitlichen Problemen bei zu langem Sitzen möglich wäre, zu prüfen wäre (insbesondere IV-act. 195, IV-act. 192). Die vom behandelnden Facharzt vorgeschlagene Einholung einer Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit