Er sei auf ständige Wechselhaltung angewiesen, sonst habe er Blockaden im Rücken. Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärte der Beschwerdeführer sein weiterhin vorhandenes Interesse an einer Eingliederung, das sei sein primäres Anliegen. Die Vorinstanz aber sehe seinen Gesundheitszustand als fixiert an und sage, es fehle ihm an Durchhaltewillen. Dabei sei einfach die Schulfähigkeit für die Vollzeitausbildung nicht gegeben, weil er nicht so lange sitzen könne.