Am 4. Februar 2014 meldete das ZbW St. Gallen der Vorinstanz jedoch, der Beschwerdeführer habe seinen Austritt am 3. Februar 2014 widerrufen und werde die Weiterbildung weiterführen (IV-act. 93). Per 10. März 2014 meldete sich der Beschwerdeführer schliesslich erneut ab von der Vollzeitausbildung (IVact. 94), nachdem er vermehrt unter Rückenbeschwerden litt und schliesslich eine Rückenoperation zur Stabilisierung der Wirbelsäule indiziert war (IV-act. 95 und 96).