3. Arbeitsfähigkeitsatteste von 80% / 100% des IV-Gutachters SMAB AG ist vollumfänglich abzuweisen. Invaliditätsgrad ist neu festzulegen. Arbeitswerdegang und der Krankheitsverlauf sind zusammenhängend, nach Arbeitszeugnissen und nach medizinischer Aktenlage, für den gesamten Zeitraum (zwischen 2007 bis 2017), in der Gesamtbewertung des Invaliditätsgrades einzubeziehen. 4. Demzufolge stellt sich der Beschwerdeführer einer polydisziplinären Begutachtung. 5. Nach tatsächlich ermittelten IV-Grades, ist die Verrechnung mit Sozialen Diensten / Sozialamt Herisau einzuleiten.