Die Ärzte der Schulthess Klinik erwähnten sodann – rund 9 ½ Jahre nach dem Verkehrsunfall – nur eine vorwiegend wahrscheinliche Kausalität. Und das rund 12 ½ Jahre nach dem Motorradunfall verfasste MEDAS-Gutachten stellte eine Kausalität fest, ohne diese aber irgendwie zu begründen. Insofern ist in Würdigung der medizinischen Aktenlage der Auffassung der Vorinstanz zuzustimmen, wonach mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für die geklagten Beschwerden am linken Knie gar nie eine Unfallkausalität bestand.