Seite 15 5.2.16 Im Bericht vom 28. März 2008 erwähnte Dr. med. G___, dass die Situation seitens des linken Kniegelenkes unverändert sei (act. 8.2/M46). Im Bericht vom 8. Mai 2008 machte er geltend, der Beschwerdeführer habe im Anschluss an seinen Motorradunfall nach einer Latenzzeit von Monaten über linksseitige Kniegelenksbeschwerden geklagt. Er habe den Beschwerdeführer am 13. April 2007 erstmals untersucht und auffallend sei ein massives linksseitiges Hinken, bei insgesamt reizlosem gut beweglichem Kniegelenk (act. 8.2/M41).