4.1.9 Am 24. März 2015 meldete sich der Beschwerdeführer telefonisch bei der Vorinstanz und teilte mit, er habe aufgrund der Fehlbelastung – herrührend vom unfallbedingt geschädigten linken Knie – vermehrt Kniebeschwerden rechts. Dr. med. G___ habe einen Meniskusschaden festgestellt und er müsse am 21. April 2015 in die Klinik zur Operation eintreten. Er müsse aber eingestehen, dass wohl eher Krankheitsfolgen vorlägen (act. 8.1/A197).