Diese seien belastungsabhängig gewesen und seien in Verbindung mit nicht radikulär vereinbaren Sensibilitätsstörungen im Sinne eines Taubheitsgefühls rechts aufgetreten. Die Sensibilitätsstörungen hätten sich hauptsächlich im medialen Unterschenkelbereich und im gesamten Fuss manifestiert. Im Austrittsbericht der Physiotherapie wurde berichtet, dass der Beschwerdeführer noch eine Gangunsicherheit zeige, vor allem in Folge seiner gesamten schwächeren rechten Seite und einer Fussheberschwäche rechts, wegen der er auch schon 4 – 5 mal gestürzt sei (act. 8.2/M40).