Am rechten Bein sei eine deutliche, diffuse Kraftminderung aller Kennmuskeln festgestellt worden. Im Verlauf wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer am 1. August 1997 in gutem allgemeinem und lokalem Zustand, an zwei Gehstöcken mit einer antalgischen Teilbelastung wegen Schmerzen im rechten Hüftbereich entlassen worden sei (act. 8.2/M2).