Seite 4 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Formel "post hoc, ergo propter hoc", wonach eine gesundheitliche Schädigung schon dann als durch den Unfall verursacht gilt, wenn sie nach diesem aufgetreten ist, nicht zur Anwendung kommt (Urteil des Bundesgerichts 8C_355/2018 vom 29. Juni 2018 E. 3.2 mit Hinweis auf BGE 119 V 335 E. 2b/bb).