Seite 12 Durchhaltevermögen, Flexibilität und Umstellungsfähigkeit sowie emotionale Belastbarkeit“ (vgl. IV-act. 129, S. 22). Diese gutachterliche Einschätzung dient als wichtige Grundlage, um die für die Bestimmung des Invaliditätsgrads entscheidende Arbeitsunfähigkeit in invalidenrechtlicher Hinsicht festzulegen.