d. Insoweit der Beschwerdeführer darüber hinaus weitere Sachverhaltsabklärungen verlangt und geltend macht, entscheidend sei ohnehin nicht eine medizinisch-theoretische Arbeitsfähigkeitsschätzung, sondern es sei konkret und individuell anhand einer BEFAS- Abklärung bzw. EFL über vier Wochen abzuklären, welche Leistung er mit der schweren Verletzung seiner dominanten Hand und seiner schlechten psychischen Verfassung auf dem ausgeglichenen allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt effektiv noch erbringen könne,