Das Gutachten basiert auf einer umfassenden Würdigung der vorhandenen medizinischen und nicht-medizinischen Unterlagen und kombiniert diese mit einer zusätzlichen persönlichen Untersuchung in demjenigen zeitlichen Rahmen, den der Gutachter im konkreten Fall für erforderlich hielt. Unter diesen Umständen besteht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kein Grund, das Gutachten allein wegen der aus seiner Sicht zu kurzen Begutachtungsdauer als zum Vornherein nicht aussagekräftig zu betrachten.