Seite 4 16). Diesen Begehren entsprechend, wird das Urteil hiermit mit schriftlicher Begründung eröffnet. I. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den vorinstanzlichen Akten sowie die Vorbringen der Parteien in den Rechtschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen 1. Formelles