Vom 12. November 2012 bis 28. Februar 2013 fand eine berufliche Abklärung bei der Dreischiibe in Herisau statt (IVact. 63). Gemäss Schlussbericht vom 6. März 2013 (IV-act. 76) hatte der Beschwerdeführer seine psychische Blockade bei weitem nicht verarbeitet, was sich als grosses Hindernis für die weitere berufliche Entwicklung erweise. Da der Beschwerdeführer in der aktuellen Verfassung eine Leistungsfähigkeit von lediglich 30% zu erbringen vermochte, wurde er als derzeit nicht integrierbar beurteilt. Hierauf schloss die Vorinstanz die Arbeitsvermittlung ab und leitete die Rentenprüfung ein (IV-act. 77).