Seite 3 G. Nach dem Erlass der rentenzusprechenden Verfügung durch die SUVA leitete die Vorinstanz Massnahmen ein mit dem Ziel, den Beschwerdeführer beruflich wieder einzugliedern. Nachdem der zunächst angestrebte Arbeitsplatzerhalt scheiterte (IV-act. 50 und 52), sicherte die Vorinstanz dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 9. August 2012 Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche zu (IV-act. 54). Vom 12. November 2012 bis 28. Februar 2013 fand eine berufliche Abklärung bei der Dreischiibe in Herisau statt (IVact. 63).