Vom 15. September bis 13. Oktober 2010 weilte der Beschwerdeführer zudem in der Rehaklinik Bellikon mit dem Ziel, einerseits eine Funktionsverbesserung der rechten Hand zu erreichen und andererseits die psychische Unfallverarbeitung im Hinblick auf eine spätere berufliche Reintegration zu fördern. Diese Ziele konnten, wenn überhaupt, lediglich in geringem Ausmass erreicht werden (IV-act. 15).