4.2 Was die Berichte von Hausarzt Dr. C___ anbelangt, so hatte dieser im Rahmen des ersten Verfahrens vor der IV-Stelle u.a. mit Bericht vom 4. Oktober 2012 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit von Anfang März bis Ende August 2011 und danach eine solche von 50% im September und Oktober 2011 attestiert, im Bericht vom 5. Februar 2013 aber festgehalten, dass seiner Auffassung nach keine Arbeitsunfähigkeit mehr bestehe.