C.2 Mit Beschwerdeantwort vom 12. Dezember 2016 entgegnete die IV-Stelle, das Risiko eines zukünftigen Rückfalls wirke nicht invalidisierend. Die von Dr. F___ angegebene Verschlechterung nach der Operation vom September 2015 habe sich durch vermehrte Gabe von Halcion auffangen lassen, und eine Anpassungsstörung wirke nicht invalidisierend, sondern sei gut therapier- und mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar. Mangels wesentlicher Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit sei auch ein Anspruch auf berufliche Massnahmen zu verneinen.