A.11 Nach einem Verlaufsbericht Dr. F___ vom 18. März 2013 (IV-act. 29), wonach der Zustand unverändert und von ihr nie eine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden sei, sowie einer Stellungnahme des regionalärztlichen Dienstes Ostschweiz der Invalidenversicherung (RADO; Dr. H___) vom 22. März 2013 (IV-act. 30), dass eine überwiegend sitzende Tätigkeit uneingeschränkt zumutbar sei, erging seitens der IV-Stelle am 5. April 2013 (IV-act. 31) zunächst