___ und med. pract. E___ nicht habe verlängern wollen. Gemäss Schlussbericht der Institution vom 9. Februar 2015 (IVact. 50) habe die Leistung in einem Pensum von maximal 30% bei leichter und mehrheitlich sitzender Tätigkeit ca. 80-100% betragen, sodass derzeit keine Erwerbsfähigkeit vorliege (vgl. auch den Eingliederungsbericht der IV-Stelle vom 10. Februar 2015 [IV-act. 49]).