A.7 Gemäss Arbeitgeberbericht des Alters- und Pflegeheims C___ vom 21. Januar 2014 (IVact. 12) habe es am 1. Mai 2010 eine neue Leitung erhalten. Am Tag nach der Kündigung habe sich die Versicherte krank gemeldet und bis Ende Januar 2014 Krankentaggelder bezogen, obwohl vorher keine Krankheit bekannt gewesen sei.