Abgesehen davon sei eine Beurteilung in aller Regel prognostisch und nicht retrospektiv abzugeben, weshalb die Angaben der Beschwerdeführerin hinsichtlich Verbesserungen nach dem Fallabschluss bedeutungslos seien. Ebenfalls nicht relevant sei, dass während längerer Zeit keine aktiven Therapien möglich gewesen seien, da schon damals eine volle Arbeitsfähigkeit bestanden habe. Im Übrigen habe man den Fallabschluss auf die gesamten Akten abgestützt.