Gemäss Austrittsbericht des Spitals Bülach vom 15. Juli 2013 seien ausser der rechten Hüfte alle Gelenke frei und schmerzlos beweglich gewesen. Dr. E___ habe nicht widersprüchliche Angaben gemacht, sondern in den früheren Berichten nur gemeint, dass die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit als krankheits- oder unfallbedingt schwer falle, erstere aber mit 100% und zweitere mit 80% beziffert. Auch Dr. J___ habe die Coxarthrose links wiederholt auf den Unfall und die durch diesen bewirkte einseitige Belastung zurückgeführt, weshalb die B___ AG den Wegfall der Kausalität beweisen müsse.