Sie habe bei abhängiger Persönlichkeitsstruktur nicht ausreichend gelernt, Empfindungen, Gefühle, Ängste, Wünsche und Bedürfnisse nach Rückzug und Entlastung verbal auszudrücken, dies geschehe vielmehr somatisch über Rückenschmerzen. Die Beschwerdeführerin zeige normalpsychologische Reaktionen auf eine körperliche Erkrankung, es bestehe keine komorbide affektive Störung.