Unter psychiatrische Diagnosen ohne Relevanz für die Arbeitsfähigkeit diagnostizierte er psychologische und Verhaltensfaktoren bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (ICD-10: F54) und erklärte hierzu, bei der Beschwerdeführerin sei eine psychogene Überlagerung der Schmerzen anzunehmen. Sie habe bei abhängiger Persönlichkeitsstruktur nicht ausreichend gelernt, Empfindungen, Gefühle, Ängste, Wünsche und Bedürfnisse nach Rückzug und Entlastung verbal auszudrücken, dies geschehe vielmehr somatisch über Rückenschmerzen.