28 IV-act. 18, IV-act. 20, IV-act. 23 und IV-act. 27 29 IV-act. 60 30 IV-act. 42 31 IV-act. 48 Seite 11 langem bestehende Angstsymptomatik erwähnt, jedoch habe eine weitere diesbezügliche diagnostische Abklärung wegen des Therapieabbruchs nicht erfolgen können. Eine Schmerzsymptomatik sei von der Beschwerdeführerin erwähnt worden, aber nicht Inhalt der Gespräche gewesen. Im April 2013 habe eine 100%-ige Arbeitsfähigkeit im Teilzeitpensum bestanden.32