Im Verlaufsbericht vom 5. Januar 2015 berichtete der Hausarzt der Beschwerdeführerin von einem stationären Gesundheitszustand sowie einer unveränderten Diagnose. Ergänzend führte er weiter aus, dass der Verlauf in Bezug auf das Rückenleiden unverändert sei, jedoch erschwerte Lebensumstände das psychische Befinden der Beschwerdeführerin negativ beeinflusst hätten.30