Angesichts dieser Ausführungen im Verlaufsbericht, die auf ein bereits seit längerem bestehendes psychisches Leiden hinweisen, ist – wie bereits erwähnt – zum einen nicht nachvollziehbar, wieso dieses Leiden nicht bereits in früheren ärztlichen Berichten erwähnt wurde. Zum anderen hätte das psychische Leiden der Beschwerdeführerin von einem psychiatrischen Facharzt festgestellt werden müssen, da die psychischen Beschwerden offenbar seit längerem und in einem solchem Ausmass oder Schwere bestanden, dass der Hausarzt deren Therapienotwendigkeit betonte.