Mehrmals habe er mit ihr intensiv diskutiert, dass sie zuwenig bzw. zuwenig zielführende Therapien durchführe, d.h. weder die Gesprächstherapie noch die Medikamente. Weiter führte er aus, dass bei Nichtzustandekommen der initiierten Gesprächstherapie eine Abklärung und Verpflichtung zur Therapie angezeigt sei, primär in Bezug auf die Angstsymptomatik und sekundär auch bezüglich der Rückentherapie.18