Vorliegend erfolgte die ursprüngliche Rentenzusprache mit Verfügung vom 12. Dezember 1997.6 Diese wurde am 25. Juli 2000 revisionsweise bestätigt.7 Aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustands wurde der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 23. März 2001 eine ganze Invalidenrente zugesprochen.8 Diese wurde in den folgenden Jahren jeweils revisionsweise bestätigt beziehungsweise aufgrund der Scheidung der Beschwerdeführerin ab Februar 2015 neu berechnet.9