5. 5.1 Die Einschätzung der IV-Stelle, dass zumindest im vorliegend interessierenden Zeitraum kein invalidisierender Gesundheitsschaden vorgelegen hat, wirkt nur schon angesichts der über Jahre ohne nachvollziehbare bzw. glaubwürdige Gründe vom Versicherten gezeigten Therapieresistenz mit Verweigerung der Einnahme von Medikamenten nach einem ärztlich festgelegten sowie den behaupteten Beschwerden angemessenen Behandlungsplan - die Angabe der gelegentlichen Einnahme von Temesta im ausführlichen Gespräch mit Dr. C___ erscheint als wenig glaubwürdig - und einer stationären Behandlung plausibel.