Vor diesem Hintergrund erscheint die Stellungnahme des medizinischen Fachdienstes des Amtes für AHV/IV des Kantons Thurgau vom 30. Mai 2012 (IV-act. 144, 36/57), wonach aus dem Verlauf der Ausbildung zum Erlebnispädagogen und aus dem ersten Observationsbericht eine "wesentliche Besserung" des Gesundheitszustandes des Versicherten, der sich überdies bisher keiner Pharmakotherapie unterzogen habe, hervorgehe, doch eher als (zu) wohlwollend; jedenfalls wurde damals eine ausführliche psychiatrische Abklärung empfohlen.