4.4 Mit den erwähnten Einschätzungen der behandelnden Ärzte kontrastiert auch der Bericht vom 25. Januar 2013 (IV-act. 144, 49/57) über eine weitere Observation vom 28. November 2012, am Tag einer an sich in Chur vorgesehenen psychiatrischen Begutachtung. Demnach habe sich der Versicherte vollkommen normal verhalten, und es seien weder physische noch psychische Einschränkungen erkennbar gewesen. Im Gegenteil sei er auf dem Rückweg von der IV-Stelle offensichtlich guter Laune gewesen, indem er mit seiner Chauffeurin geplaudert und gelacht habe.