4. 4.1 Bereits damals äusserte Psychiaterin Dr. C___ vom RAD Zweifel an der Einschätzung des PZAR, indem sie mit Aktennotiz vom 25. Juli 2011 (IV-act. 80) meinte, die Diagnose einer bipolaren Störung sei nicht überzeugend begründet und die behaupteten Einschränkungen seien allein auf die Angaben des Versicherten, die (mittels Überwachung) konkret zu überprüfen seien, gestützt worden. Dieser lasse sich nicht medikamentös behandeln und zeige