Der Patient könne angstbedingt seit mehr als fünf Jahren keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benützen und auch nicht alleine Auto fahren. Da er ausserdem das typische, dem Krankheitsbild zugrundeliegende Vermeidungsverhalten zeige, sei eine Erwerbstätigkeit ausserhalb des Wohnorts kaum möglich. 3.3 Laut Aktennotiz der Berufsberatung der IV-Stelle vom 15. März 2011 (IV-act. 79) habe der Versicherte in einem Gespräch mitgeteilt, dass er keine Medikamente nehme, seitdem er vor Jahren an einer grösseren Pille fast erstickt sei.