3.2 Mit Bericht vom 21. Februar 2011 (IV-act. 77) attestierte das PZAR eine vollständige Arbeitsunfähigkeit im Justizvollzug seit 15. November 2010 und eine Arbeitsfähigkeit adaptiert von 4 h/Tag seit 1. Februar 2011, dies aufgrund einer Agoraphobie mit Panikstörung und einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode. Der Patient könne angstbedingt seit mehr als fünf Jahren keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benützen und auch nicht alleine Auto fahren.