Gegen den in der Folge ergangenen Vorbescheid vom 6. Dezember 2010 (IVact. 73) wandte der Sozialdienst des psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden (PZAR) mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 (IV-act. 74) ein, dass der Versicherte die vom RAV verlangte Bescheinigung betreffend Arbeitsfähigkeit nicht habe beibringen können. Vielmehr sei er nach Meinung von Hausarzt Dr. E___, der Klinik Teufen und auch des PZAR, wo er am 15. November 2010 ein erstes Arztgespräch geführt habe, nicht arbeitsfähig, sodass nicht von einer erfolgreichen Eingliederung gesprochen werden könne.