3. 3.1 Bekanntlich schloss die IV-Stelle nach einem Zwischenbericht vom 31. August 2010 (IVact. 70), wonach sich der Versicherte beim RAV Herisau als zu 100% vermittlungsfähig angemeldet habe, die beruflichen Massnahmen mit Bericht vom 16. November 2010 (IVact. 72) ab. Gegen den in der Folge ergangenen Vorbescheid vom 6. Dezember 2010 (IVact. 73) wandte der Sozialdienst des psychiatrischen Zentrums Appenzell Ausserrhoden (PZAR) mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 (IV-act. 74) ein, dass der Versicherte die vom RAV verlangte Bescheinigung betreffend Arbeitsfähigkeit nicht habe beibringen können.