Urteil des Bundesgerichts 9C_286/2014 vom 8. August 2014 Erw. 3.3). Bei einem lückenlosen Befund, bei dem es im Wesentlichen nur um die Beurteilung eines an sich feststehenden me- Seite 4 dizinischen Sachverhalts geht, die direkte fachärztliche Befassung mit der versicherten Person also in den Hintergrund rückt, können auch nicht auf eigenen Untersuchungen beruhende Stellungnahmen wie eine Aktenbeurteilung des RAD beweiskräftig sein (Urteil des Bundesgerichts 9C_25/2015 vom 1. Mai 2015 Erw. 4.1).