C. C.1 Gegen erstere Verfügung erhob der Versicherte mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 Beschwerde. Die IV-Stelle verhalte sich widersprüchlich, indem sie einerseits nicht auf das Gutachten von Dr. D___ abstellen wolle, soweit dieser eine Arbeitsunfähigkeit von 50% auch in einer adaptierten Tätigkeit attestiere, sich anderseits aber auf ihn berufe, soweit er eine mindestens dreimonatige stationäre Therapie angeraten habe.