2.5 Zusammengefasst ist keine Anspruchsgrundlage ersichtlich, die den Beschwerdeführer berechtigen würde, von der Vorinstanz finanzielle Leistungen - sei dies in Form von Taggeldern oder eine Rente - zu verlangen. Die Beschwerde ist abzuweisen und die angefochtene Verfügung der Vorinstanz vom 5. September 2016 zu bestätigen. 3. Kosten und Entschädigung