Die zahlreichen Stellen, die der Job-Coach dem Beschwerdeführer zur Bewerbung vorgeschlagen hat (vgl. IV-act. 44, S. 2 ff.), zeigen, dass für den Beschwerdeführer mit seinem beruflichen Hintergrund und seiner bisherigen Berufserfahrung diverse Erwerbsmöglichkeiten in Frage kommen. Allein mit Blick auf die statistischen Lohnzahlen in der Lohnstrukturerhebung kann daher mit der Vorinstanz ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt in einer adaptierten Tätigkeit mindestens ein mit dem bisherigen Einkommen vergleichbares Einkommen erzielen könnte.