Ziel der gewährten Eingliederungsmassnahmen war einerseits, mögliche berufliche Perspektiven mit dem Beschwerdeführer zu eruieren und andererseits den Beschwerdeführer, sollte er am eingeschlagenen Weg der Zweitweg- Matura festhalten, ihn bei der Suche nach einer passenden Teilzeitstelle zu unterstützen (IV-act. 41). Insbesondere die Unterstützung durch einen Job-Coach erscheint ohne Zweifel geeignet, den Beschwerdeführer, der mittel- bis längerfristig nicht mehr in der angestammten Tätigkeit arbeiten kann, bei der Eingliederung in eine adaptierte Tätigkeit zu unterstützen.