Zudem wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 8. Januar 2016 ein Job-Coaching, befristet bis zum 30. Juni 2016, zugesprochen (IV-act. 40). Ziel der gewährten Eingliederungsmassnahmen war einerseits, mögliche berufliche Perspektiven mit dem Beschwerdeführer zu eruieren und andererseits den Beschwerdeführer, sollte er am eingeschlagenen Weg der Zweitweg- Matura festhalten, ihn bei der Suche nach einer passenden Teilzeitstelle zu unterstützen (IV-act. 41).