F. Gegen diese Verfügung richtet sich die vom Beschwerdeführer am 6. Oktober 2016 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. 1), mit welcher der Beschwerdeführer die Ausrichtung eines vollen Taggeldes, basierend auf einem Valideneinkommen von mindestens Fr. 5‘600.-- monatlich, eventualiter mindestens eine halbe IV-Rente, verlangt. Dem formellen Antrag auf Aktenzustellung wurde im Verlauf des Schriftenwechsels entsprochen. Mit Vernehmlassung vom 3. November 2016 (act. 6) beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Am 29. November 2016 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein (act. 9) und hielt an seiner Beschwerde fest.