Wöchentlich würden ihm Stelleninserate zugeschickt, die seiner Qualifikation und möglichem Pensum entsprechen würden; entsprechende Rückmeldungen, sich auf eine Stelle bewerben zu wollen, seien aber ausgeblieben. Auch habe der Beschwerdeführer kein ernsthaftes Interesse an Alternativen zur Maturitätsschule für Erwachsene gezeigt (IV-act. 44).