Teilzeitlich arbeite er, um genügend Zeit für Schule und Zweitweg- Matura zur Verfügung zu haben. Er sei mittlerweile nicht mehr sicher, ob er sich anstatt Absolvierung der Zweitweg-Matura doch wieder einer Berufstätigkeit zuwenden wolle, wobei er sich beruflich neu orientieren müsste, da es ihm nicht mehr möglich sei, als Sanitärinstallateur zu arbeiten. Der Beschwerdeführer erklärte, er erwarte von der Vorinstanz Unterstützung bei seiner beruflichen Neuorientierung.