In medizinischer Hinsicht berichtete der Beschwerdeführer, nach seinem Motorradunfall und der Operation sei er mit dem Handgelenk in der Beweglichkeit eingeschränkt und könne nicht mehr die gleiche Kraft in der rechten Hand aufbringen wie früher. Daher habe er keine Arbeit im erlernten Beruf mehr gesucht, sondern die Tätigkeit als Verkaufsberater bei F___ angenommen. Teilzeitlich arbeite er, um genügend Zeit für Schule und Zweitweg- Matura zur Verfügung zu haben.